Gültigkeit
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den beiden Vertragspartnern, dem Kunden sowie der Rinora Events AG, und stellen einen integralen Bestandteil jedes Auftrags dar. Für den Kunden werden hierbei synonym die Begriffe «Gast» verwendet. Es gelten ausschliesslich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Rinora Events AG.
Grundlage/Zustandekommen des Vertrags
Als Grundlage gilt die vom Kunden getätigte Reservations-/Auftragsbestätigung bzw. Offerte. Zusatzinformationen wie nachträglich erstellte Instruktionen sind integrierter Bestandteil der Reservations-/Auftragsbestätigung oder Offerte. Der Vertrag kann einseitig nicht aufgelöst werden. Eine Unter- und Weitervermietung sowie die Nutzung von Räumlichkeiten zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wird die Reservierung durch einen Dritten vorgenommen, so wird auch dieser, ungeachtet einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Kunden, Vertragspartner und haftet für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
Option
Optionsdaten (Offerten, Auftragsbestätigungen) sind für beide Parteien verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist kann die Rinora Events AG über das reservierte Datum frei verfügen, sofern der Kunde nicht schriftlich bestätigt hat. Die Bestätigung muss am letzten Tag der Optionsfrist bei der Rinora4 Events AG eingetroffen sein.
Preise
Offerten/Auftragsbestätigungen mit Kalkulationen, die auf Basis von angegebenen Personenzahlen gemacht werden, verlieren ihre Gültigkeit, wenn sich die Personenanzahl um mehr als 15% (bis 100 Pax), 10% (ab 100 Pax) positiv/negativ verändert. Bei einer notwendigen Neukalkulation sind Preisänderungen vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der aktuell gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung, soweit nicht anders gekennzeichnet.
Vorauszahlung
Grundsätzlich behält sich die Rinora Events AG bei Vertragsabschluss vor, mit einem voraussichtlichen Gesamtumsatz ab CHF 1000.– eine Anzahlung in Höhe von 50% zu verlangen. In diesem Falle ist die Reservation etc. erst bei Eintreffen der Anzahlung verbindlich. Diese ist spätestens am 3. Tag vor dem Anlasstag fällig. Allfällig anfallende Annullationskosten werden mit der geleisteten Anzahlung verrechnet. Die Differenz zum Endbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben bzw. nachberechnet.
Annullation
Absagen oder wesentliche Veränderungen müssen durch den Kunden möglichst frühzeitig und ausschliesslich schriftlich
mitgeteilt werden. Tritt der Kunde ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, behält sich die Rinora Events AG ohne
anderslautende Vereinbarung vor, eine Umtriebsentschädigung zu berechnen. Die entstehende Schadenersatzpflicht
umfasst die gemäss Vertrag (Auftragsbestätigung, etc.) vereinbarten Leistungen (Miete, Verpflegung, Kosten für
Dritte etc.) sowie die administrativ erbrachten Leistungen reduziert, um die zum Annullationszeitpunkt nicht
angefallenen Kosten auf Basis der vereinbarten Personenzahl oder Pauschale. Wird das Vertragsverhältnis vom Kunden
vollumfänglich aufgelöst, ohne dass die Rinora Events AG dies zu vertreten hat, berechnet die Rinora Events AG dem
Kunden folgende Annullationspauschale der gebuchten Leistungen vom veranschlagten voraussichtlichen
Gesamtumsatz:
0 – 3 Tage vor Anlass 100%
4 – 10 Tage vor Anlass 75%
11 – 15 Tage vor Anlass 50%
16 – 20 Tage vor Anlass 25%
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt beim Kunden, der Nachweis eines höheren Schadens ist der Rinora Events
AG vorbehalten. Sollte die Rinora Events AG begründet Anlass zur Annahme haben, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf gefährden kann, so ist die Rinora Events AG berechtigt,
die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos zu annullieren bzw. aufzulösen.
Kurzfristige Änderungen und sonstige Stornierungen
Es liegt alleinig im Ermessen der Rinora Events AG, welche Kosten für kurzfristige Änderungen berechnet werden. Als kurzfristig gelten Änderungen, die weniger als 48 Stunden vor Veranstaltung schriftlich bekannt gegeben werden.
Verkaufs- und Unterhaltungsgegenstände
Das Aufstellen von Verkaufs-/Info-/Promotions- und Unterhaltungsgegenständen durch den Kunden, dessen Sponsoren oder sonstigen Beauftragten des Kunden ist ohne schriftliche Zustimmung seitens Rinora Events AG ausdrücklich untersagt.
Werbung
Plakate, Fahnen, Bilder oder sonstige Werbeträger dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Rinora Events AG aufgestellt bzw. befestigt werden. Sollte sich der Kunde nicht an diesen Vertragspunkt halten, behält sich die Rinora Events AG vor, den entstandenen Schaden dem Kunden weiterzuberechnen.
Haftung und Schäden
Der Veranstalter haftet in jedem Fall für alle Beschädigungen sowohl auch für Verluste, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer an den Räumlichkeiten, Einrichtungen und Mobiliar verursacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn verursachten Schäden umgehend einem autorisierten Mitarbeiter der Rinora Events AG zu melden. Die Rinora Events AG haftet für Verlust oder Beschädigungen mitgebrachter Gegenstände nur bei eigenem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit durch die eigenen Mitarbeiter.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Rinora Events AG sind basierend auf der Rechnungsmodalität ohne Abzug zahlbar.
Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, jegliches eingebrachtes Gut gegen alle denkbaren Risiken zu versichern. Die Rinora Events AG lehnt jegliche Haftung ab. Die Bewachung von Personen und Gegenständen während/zwischen der Veranstaltungen obliegt dem Kunden.
Reinigung
Müssen infolge ausserordentlicher Verschmutzung Spezialreinigungen sowie zusätzliche Kehrrichtabfuhren vorgenommen werden, wird dem Kunden der Mehraufwand verrechnet.
Zusätzliche Bestimmungen
Im Falle von höherer Gewalt (Brand, Streik, Unwetter usw.) entstehen der Rinora Events AG keine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden. Die Rinora Events AG behält sich vor, einzelne Produkte durch gleichwertige Ware gleicher Menge zu ersetzen, sofern die ursprünglich vorgesehenen nicht verfügbar sind.
Mindestalter
Das Mindestalter kann unserem Programm auf rinora4.com entnommen werden und wird beim Einlass geprüft.
Konditionen für eine Lounge
Eintritt muss separat bezahlt werden. Die Preise können aus dem Veranstaltungsprogramm bezogen werden.
Je nach Lounge variiert die Mindestkonsumation, die Bezugszeit sowie die Anzahl Sitzplätze.
Bis zum Erhalt der Reservationsbestätigung gilt die Lounge nicht als bestätigt.
Die Rinora Events AG behält sich das Recht vor, den Club-Einlass zu verweigern. Zudem stellt die Rinora Events AG
die Mindestkonsumation in Rechnung, sollte die reservierte Lounge nicht in Anspruch genommen werden.
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Zürich.